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Aktuelles: Abschiebung nach Griechenland

Am Montag, 21.07.2008, wurde Herr Matta-Hannoussi aus dem Irak von den deutschen Behörden nach Griechenland abgeschoben. Zuvor wurde er mehr als sechs Monate in der JVA Wiesbaden festgehalten, da unklar war, ob Deutschland oder Griechenland sein Asylverfahren durchführen wird.
Da Herr Matta-Hannoussi über Griechenland eingereist ist, wäre nach der EU-Zuständigkeitsverordnung (Dublin II) grundsätzlich Griechenland für die Durchführung seines Asylverfahrens zuständig (ausführlich dazu: "Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU" von Pro Asyl (pdf, 58 Seiten)).
In Griechenland sind jedoch schwere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen an der Tagesordnung (vgl. dazu die Dokumentation "The truth may be bitter, but it must be told", ebenfalls von Pro Asyl (pdf, 44 Seiten)), zudem ist die Anerkennungsquote irakischer Schutzsuchender gleich Null. Norwegen hat daher bereits die Rücküberstellung von Flüchtlingen nach Griechenland komplett ausgesetzt.
Der Rechtsanwalt von Herrn Matta-Hannoussi hatte deshalb eine Petition beim Bundespetitionsausschuss eingereicht mit dem Ziel, dass die Bundesrepublik ihren Selbsteintritt gem. Art 3 II bzw. Art. 15 der Dublin-II-VO erklären solle und das Asylverfahren in der BRD durchgeführt wird.
Die Abschiebung fand nun statt, obwohl der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages noch nicht entschieden hatte, ob Herr Matta-Hannoussi für sein Asylverfahren in Deutschland bleiben kann.

Lesen Sie zu diesem Fall den taz-Artikel vom Mittwoch, 23.7.: Trotz Plädoyer für Flüchtlingsaufnahme - Minister Schäuble schiebt Iraker ab

 

(C) Flüchtlingsrat Wiesbaden 2008